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EUROPÄISCHE POLITISCHE ZUSAMMENARBEIT (EPZ)EinleitungDie Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) umfaßt den Prozeß der gegenseitigen Unterrichtung und Konsultation sowie das gemeinsame Vorgehen der zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (der Zwölf") im Bereich der Außenpolitik. Ihr Ziel ist es, daß die Zwölf dank eines einheitlichen und kohärenten europäischen Konzepts möglichst großen Einfluß auf internationale Angelegenheiten ausüben. Sie stellt eine unentbehrliche Komponente dar, um im Rahmen der Gemeinschaft Fortschritte auf dem Gebiet der europäischen Einigung zu erzielen.Die EPZ ist nicht statisch, sondern ein sich ständig weiterentwickelnder Prozeß. Sie ist in den 50er Jahren entstanden, als die Zusammenarbeit in der Außenpolitik als ein Bestandteil des Werkes angesehen wurde, das in dem Aufbau eines neuen Europa nach dem Krieg bestand, eines Europa, das sich dritten Ländern gegenüber mit einer einzigen Stimme sollte äußern können. Aber erst 1970, als die Außenminister den Luxemburger Bericht" billigten, wurden die grundlegenden Verfahren der EPZ festgelegt. Seitdem ist der Prozeß der Zusammenarbeit in mehreren Phasen schrittweise entwickelt, erweitert und formalisiert worden, wobei das Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 den Höhepunkt darstellte. Mit der Einheitlichen Akte ist zum ersten Mal eine vertragliche Grundlage für die EPZ geschaffen worden, obwohl sich letztere in ihren Strukturen und Verfahren nach wie vor deutlich von der Gemeinschaft unterscheidet.Die Hauptmerkmale der EPZ sind folgende:?die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, in außenpolitischen Fragen einander zu konsultieren, zusammenzuarbeiten und auf abgestimmte Stellungnahmen und gemeinsame Maßnahmen hinzuarbeiten;?die Verpflichtung, einander zu konsultieren, ehe einzelstaatliche Stellungnahmen zu außenpolitischen Fragen von allgemeinem Interesse festgelegt werden;?Beschlußfassung der Regierungen im Wege eines Konsenses;5