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Aktennotiz zum Abschluss des Verfahrens Josef Kalteis Geheime Reichssache
Eine Begnadigung des Verurteilten ist abzulehnen. Die Vollstreckung des Urteils ohne Verzug ist im Gefängnis Stadelheim durchzuführen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist unerwünscht.
Erläuterung: Zahlreiche Verbrechen dieser Art wurden seit Beginn der 30er Jahre aktenkundig. Solche Taten konnten nur auf dem maroden Nährboden der Weimarer Republik gedeihen. Die Demokratie, ein Krebsgeschwür, eine Brutstätte asozialer Elemente. Aber dass diese Taten selbst nach der Machtergreifung nicht abnahmen und unsere treuen Volksgenossen weiter beunruhigen und verunsichern, können wir nicht hinnehmen. Die deutsche Volksgemeinschaft ist gesund und soll auch weiterhin gesund bleiben. Volksschädlinge wie dieser sind deshalb aus ihr zu entfernen. Es kann nicht geduldet werden, dass jenes asoziale Element jahrelang den Münchner Westen heimsuchen konnte und München, die Wiege der Bewegung, die Stadt, die unserem geliebten Führer so sehr am Herzen liegt, besudelt.
Da es sich bei dem Täter um einen Volksdeutschen, einen Arier, zudem noch Mitglied der NSDAP, handelt, sind eine umgehende Vollstreckung des Urteils und absolutes Stillschweigen erforderlich. Von Mitteilungen in Volksdeutschen Presseorganen sowie dem Völkischen Beobachter ist abzusehen. Alle Berichte sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art unterliegen aus diesem Grunde der Geheimhaltung. Es ist jeder Schaden, der dem Ansehen der