Bővebb ismertető
Gesetzartikei i vory Jahre 1936
über die Ärzfeordnnnw.
il>if Verkfimdung wui-de. angeordncl am 11. Jaiiuar 193(>: verki'mdci ain 16. .Januar 1936.)
Abschiiitl I. Die Organisation dfr ÄrztekamireerM.
/. IH'^cnieine I'erjii'^Jiiiilen.
!. (1) Die Ärztekammer ist die IntereHsenvertretung der Arzte. Ihre Aufgabe besteht in der Überwachung des patrioti-seilen Benehmens imd des moralischen Ansehens der ärztlichen Körperschaft, in der Geltendmachimg der moralischen und ma-terielien Interresisen der Ärzte, in Übereinstimmung mit den öffentlichen Interessen, in der Überwachung der Vorschriftsmässig-keit der ärztlichen Praxis, in der Ausübung der Disziplinargerichtsbarkeit über ihre Mitglieder, in der Ausarbeitung von Anträgen in Fragen der Ärztekörperschaft und des Sanitätswesens. Diese Aufgabe wird auf ihrem eigenen Gebiet von der Ärztekam-rtier (später Bezirkskammer genannt) in Beziehungen, die sich auf das ganze Land estrecken, von der Landes Ärztekammer (später Landeskammer genannt) versehen.
(2) Eine jede Tätigkeit, deren Verrichtung an das Ärztediplom gebunden ist, kaim nur von einer solchen Person ausge übt werden, die Mitglied einer Bezirkskammer ist.
§. 2. (1) Die Zahl, das Gebiet und der Sitz der Bezirkskammern wird von dem Minister des Innern im Verordnungsweg so festgesetzt, dasis eine Jede Kammer mindenstens hundert Mitglieder haben soll. Wenn die Zahl der Mitglieder einer konsti-tuirten Kammer dauernd unter hundert sinkt, kann der Minister des Innern die Kammer, nach Einvernahme der Landeskammer auiilösen und ihr Gebiet dem Gebiet einer oder mehrerer benachbarten Kanunerri anschliessen,
(2) Die Tätigkeit der Landeskammier • erstreckt sich aul das ganze Gebiet des imgarischen Staates: ihr Sitz is Budapest,
'2, Die Orgam der Hezirkshammet.
! §. 3. Die Organe der Bezirkskammer sind: die Vollversammlung, der Ausschuss und dai Beamtenpersonal.
§. 4. (1) Mitglied der Vollversammlimg der Bezirkskamme» ist ein jeder, in die Zahl der Mitglieder der Kammer anfgenom
Reichsgesetzsammlung 1938,,^ t