Bővebb ismertető
z. Kinder-Jugendpsychiat. 15, 195-197, 1987
195
Editorial
Verweigerte Hilfe
Nach einem stationären Aufenthalt in der hiesigen Kinderklinik der Universität war Anfang Dezember 1983 bereits dem Kinderarzt mitgeteilt worden, die Aufnahme in einem heilpädagogischen Kinderheim des 1973 geborenen Jungen sei wegen der schweren Störung der Mutter-Kind-Beziehung unerläßhch. Mitte Oktober 1984, also 10 Monate später, stellten die Eltern einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt. Da der Kinderarzt jedoch bei dieser Dienststelle die Einleitung von Maßnahmen in dem ganzen Zeitraum nicht erreicht hatte, erfolgte 2 Wochen später die Vorstellung des Jungen in der kinderpsychiatrischen Ambulanz hier. Die Diagnostik führte dazu, daß Anfang Januar 85 ein sehr ausführlicher Befundbericht mit der gleichlautenden Empfehlung für die Unterbringung in einem heilpädagogischen Kinderheim an das zuständige Kreisjugendamt geschickt wurde. Die Diagnose bei dem Jungen lautete: Depressive Entwicklung, beginnende Verwahrlosung, autoaggressive Züge bei schwerer Beeinträchtigung der Mutter-Kind-Beziehung. Der Junge provozierte u.a. Mitschüler, so daß er geprügelt wurde, er zündelte so, daß er sich Verletzungen zuzog, montierte die Bremsen seines Fahrrades ab, so daß er gegen ein Auto fuhr und strich sich selbst Fehler im Schulheft mit überdimensionaler Signatur an. In dem Bericht wurde ausdrücklich auf die Gefahr einer Überforderung einer PflegefamiHe durch die autodestruktiven Züge des Jungen hingewiesen.
Wiederholte Telefonate, ausgelöst durch Bitten der Mutter, für die Unterbringung des Jungen zu sorgen, schriftliche Interventionen bei dem Dienststellenleiter bewirkten nichts. Es wurde behauptet, es fände eine angemessene Familientherapie statt. Nach Angaben der Mutter bestand diese darin, daß der Sozialarbeiter in unregelmäßigen Abständen kurze Hausbesuche machte, bei denen beschwichtigende Äußerungen auch im Beisein des Jungen erfolgten, der in zunehmendem Maße dissoziale Handlungen beging. Die Zunahme der Auffälligkeiten ver-anlaßte das Jugendamt im Juli 1986, den Jungen in eine Pflegestelle